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Bischof und Generalvikar treffen neu gewählten Betroffenenbeirat 

Kennenlern-Gespräch nach Neuwahl.

 

Nach der turnusgemäßen Wahl eines neuen Betroffenenbeirats im Bistum Essen haben sich Bischof Overbeck und Generalvikar Pfeffer jetzt mit den neugewählten Mitgliedern ein erstes Mal ausgetauscht.

 

Bei einem ersten Treffen mit dem neu gewählten Betroffenenbeirat im Bistum Essen haben Bischof Franz-Josef Overbeck und Generalvikar Klaus Pfeffer den gewählten Mitgliedern ihre Glückwünsche zur Wahl überbracht und dem Gremium eine konstruktive Zusammenarbeit zugesichert: „Sie geben den Betroffenen sexualisierter Gewalt in unserem Bistum eine Stimme und tragen dazu bei, dass Ihre Perspektiven und leidvollen Erfahrungen in unsere Anstrengungen für die Aufarbeitung, vor allem aber auch in die Präventionsarbeit einfließen können, sagte Bischof Overbeck bei einem Gespräch in den Räumen des Betroffenenbeirats in der Essener Innenstadt. Angesichts der individuellen Leidensgeschichten, die die Betroffenen mit der Kirche verbinden, sei dieses Engagement alles andere selbstverständlich, betonte Overbeck.

 

Ende des vergangenen Jahres war der erste Betroffenenbeirat im Bistum Essen aus dem Amt verabschiedet worden. Turnusgemäß waren anschließend alle von sexualisierter Gewalt in Einrichtungen des Bistums Essen Betroffenen zur Wahl eines neuen Beirats eingeladen. Als Ergebnis dieser Wahl bilden nun folgende Personen den zweiten Betroffenenbeirat im Bistum Essen: Rolf Fahnenbruck, Wilfried Fesselmann, Peter Klatt, Edgar Randolt, Karl-Heinz Rütten, Joachim Schöttler und Josef Vennebusch.

 

Die Beiratsmitglieder dankten Bischof und Generalvikar für das erste Kennenlernen. Gemeinsam verständigten sich Beirat und Bistumsleitung darauf, dass in den nächsten Wochen weitere Gespräche mit Generalvikar Pfeffer und der Leitung des Stabsbereichs Prävention, Intervention und Aufarbeitung folgen, um eine verbindliche Zusammenarbeit mit den zuständigen Bereichen des Bistums sicherzustellen. Bischof und Generalvikar signalisierten zudem die Bereitschaft, sich in dieser persönlichen Form künftig mindestens einmal jährlich mit dem Betroffenenbeirat austauschen zu wollen. (tr)
 

 

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