Vereinbarung über die Einrichtung des Betroffenenbeirates für den Umgang mit sexuellem Missbrauch im Bistum Essen (Auszug)
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Der Betroffenenbeirat begleitet als Expertengremium die Arbeit des Bistums Essen zu Aufarbeitung, Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt aus Sicht der Betroffenen.
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Durch die dauerhafte Einrichtung eines Betroffenenbeirates soll auf Bistumsebene die strukturierte Beteiligung von Betroffenen gewährleistet werden.
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Der Betroffenenbeirat ist unabhängig und unterliegt keinen Weisungen kirchlicher Stellen.
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Die Mitglieder des Betroffenenbeirates werden für eine Amtszeit von 3 Jahren durch die Betroffenen sexuellen Missbrauchs im Bistum Essen gewählt und vom Bischof von Essen ernannt.
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Der Betroffenenbeirat ist in seiner Öffentlichkeitsarbeit frei, berichtet nach freiem Ermessen und in eigener auch presse- und datenschutzrechtlicher Verantwortung über seine Tätigkeiten. Er kann sich dabei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bistums Essen bedienen.
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Der Betroffenenbeirat ist frühzeitig, mindestens 2 Wochen vor Entscheidungen über geplante Regelungen zur Weiterentwicklung der Aufarbeitung, Intervention und Präventionsarbeit von sexualisierter Gewalt durch das Bistum Essen anzuhören.
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Der Betroffenenbeirat hat jederzeit die Möglichkeit, auch schriftliche Stellungnahmen zu Fragen, die die Interessen und Rechte von Betroffenen berühren, abzugeben. Der Betroffenenbeirat kann zudem jederzeit mit Informationen und Hinweisen, Erwartungen und konkreten Änderungsvorschlägen an das Bistum Essen oder dessen Aufarbeitungskommission herantreten.
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Der Betroffenenbeirat setzt sich kritisch mit den bereits vorliegenden Konzepten zum Umgang mit Fragen der sexualisierten Gewalt auseinander.
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Der Betroffenenbeirat steht in einem regelmäßigen Austausch mit der von ihm begleiteten Aufarbeitungskommission und Verantwortlichen des Bistums Essen (Bistumsleitung).
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Ziel des Betroffenenbeirates ist es unter anderem:
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Licht ins Dunkelfeld der Missbrauchsaufarbeitung zu bringen und Betroffene einzuladen, sich zu melden;
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Hilfe und Unterstützung für Betroffene, die sich beim Bistum Essen melden, anzubieten;
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Das UKA-Verfahren zu überprüfen und bei der Entwicklung weiterer Maßnahmen für Betroffene mitzuwirken;
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Sorge dafür zu tragen, dass im Bistum Essen eine Erinnerungskultur entwickelt und das Unrecht der sexualisierten Gewalt nicht vergessen wird.
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Die Ergebnisse der Zusammenarbeit von Betroffenenbeirat und Bistumsleitung werden in einem Jahresbericht zusammengefasst und veröffentlicht. Die dafür erforderliche Ergebnissicherung und Dokumentation der Arbeitsschritte im Jahresverlauf wird von der Geschäftsstelle vorgenommen.
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Die Mitglieder des Betroffenenbeirates verpflichten sich, alle behandelten Angelegenheiten vertraulich zu behandeln. Entscheidung über Ausnahmen werden im Betroffenenbeirat einstimmig getroffen.
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In jedem Fall sind die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen und die Regelungen des staatlichen und des kirchlichen Datenschutzes in den jeweils geltenden Fassungen zu beachten, insbesondere das Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG) und dessen Ausführungsbestimmungen.
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Die Mitarbeit im Betroffenenbeirat ist eine ehrenamtliche Tätigkeit. Die beauftragten Mitglieder erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung sowie Reise- und ggf. Übernachtungskosten. Die Höhe der jährlichen Zahlung setzt eine regelmäßige Mitarbeit im Betroffenenbeirat voraus. Regelmäßig bedeutet eine Mitarbeit an 75 % der jährlich stattfindenden Treffen.
Beendigung
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Ein Mitglied des Betroffenenbeirates kann auf eigenen Wunsch jederzeit von der Mitgliedschaft im Betroffenenbeirat entbunden werden. Der Bischof von Essen hört das ausscheidende Mitglied auf dessen Wunsch zu seinen Gründen an. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, wird die erste Person der Warteliste durch den Bischof von Essen ernannt.
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Mitglieder des Betroffenenbeirates können mit einfacher Mehrheit der Mitglieder des Betroffenenbeirates außerordentlich von ihrer Beauftragung entbunden werden. Vor einer solchen Entscheidung muss die Möglichkeit der Anhörung gewährt und eine Konfliktklärung angeboten werden.
Geschäftsstelle
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Der Betroffenenbeirat wird in seiner administrativen Arbeit durch eine Geschäftsstelle unterstützt. Die Geschäftsstelle gewährleistet die organisatorischen Rahmenbedingungen, die für die Arbeit des Betroffenenbeirates erforderlich sind. Hierzu gehören unter anderem die Nachbereitung von Sitzungen sowie die Kosten- und Haushaltsabwicklung. Einzelheiten werden in der Geschäftsordnung des Betroffenenbeirates oder in einer eigenen Geschäftsordnung der Geschäftsstelle geregelt.
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Der Betroffenenbeirat ist über die postalische Adresse der Geschäftsstelle des Betroffenenbeirates sowie über eine eigene E-Mail-Adresse zu erreichen.
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Die Ausstattung der Geschäftsstelle und das Budget wird zwischen dem Betroffenenbeirat und dem Bistum Essen festgelegt.
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Die Geschäftsstelle des Betroffenenbeirates ist beim Stabsbereich Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt des Bistums Essen angesiedelt.
Arbeitsweise
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Der Betroffenenbeirat arbeitet weisungsunabhängig. Die Mitglieder erhalten hierzu eine schriftliche Zusage des Bischofs von Essen. Die Mitglieder treffen ihre Entscheidung nach bestem Wissen und Gewissen.
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Der Betroffenenbeirat tagt so oft er es für notwendig erachtet, mindestens aber zweimal im Jahr. In der Regel finden monatliche Treffen statt. Aus aktuellem Anlass kann der Betroffenenbeirat z.B. zur Abgabe einer Empfehlung auch über die regulären Sitzungen hinaus zur Beratung einberufen werden.
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Der Betroffenenbeirat pflegt einen regelmäßigen Austausch mit dem Bischof von Essen und seinem Generalvikar sowie mit den zuständigen Gremien des Bistums Essen. Der Betroffenenbeirat entsendet jeweils 2 Mitglieder in die Aufarbeitungskommission und den ständigen Beraterstab des Bistums Essen.
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Der Betroffenenbeirat wählt aus seiner Mitte einen Sprecher und einen Stellvertreter. Er kann dabei mit einfacher Mehrheit gleichzeitig einen Wechsel des Sprechers und/oder seines Stellvertreters innerhalb der Sitzungsperiode beschließen.
Download:
Vereinbarung (vollständig) über die Einrichtung des Betroffenenbeiratesfür den Umgang mit sexuellem Missbrauch im Bistum Essen (PDF).