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Satzung des Betroffenenbeirats im Bistum Essen.

Die Satzung des Betroffenenbeirats im Bistum Essen regelt die Struktur, Aufgaben und Ziele des Beirats, der sich für die Belange von Betroffenen von sexualisierter Gewalt innerhalb der Kirche einsetzt.

 

Ziele und Aufgaben

  • Vertretung der Betroffenen: Der Beirat dient als Sprachrohr für Betroffene und setzt sich für deren Rechte und Anliegen ein.
     

  • Beratung und Unterstützung: Er bietet betroffenen Personen eine Plattform, um sich auszutauschen und Unterstützung zu finden.
     

  • Sensibilisierung: Der Beirat fördert das Bewusstsein für die Problematik sexualisierter Gewalt innerhalb der kirchlichen Gemeinschaft.

 

Strukturen

  • Mitglieder: Der Beirat wurde gewählt aus dem Kreis aller Betroffenen im Bistum Essen. Er besteht z.Zt. aus sieben Mitgliedern.
     

  • Sitzungen: Regelmäßige Treffen ermöglichen den Austausch von Erfahrungen und die Planung von Aktionen.
     

  • Transparenz: Die Arbeit des Beirats erfolgt transparent, um das Vertrauen der Betroffenen und der Öffentlichkeit zu stärken.

Download:

Satzung des Betroffenenbeirats im Bistum Essen. Stand 01.2026 (PDF).

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